Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FIX Rechnungsprozesse, Martin-Luther-Straße 8, 79787 Lauchringen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich der Einrichtung und Automatisierung digitaler Belegprozesse.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen im Bereich der Einrichtung digitaler Buchhaltungs- und Belegworkflows. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen umfassen insbesondere: Analyse bestehender Prozesse, Einrichtung und Konfiguration von Softwarelösungen, Erstellung von Automatisierungsworkflows, Dokumentation (Verfahrensdokumentation) sowie Schulung der Mitarbeiter.
Hinweis: Der Auftragnehmer erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung im Sinne des StBerG bzw. RDG. Die Einrichtung von DATEV-kompatiblen Exporten stellt keine Buchführungstätigkeit dar.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Darstellung der Leistungspakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Die Pakete „Basis" und „Komplett" bestehen aus einem einmaligen Einrichtungshonorar sowie einem monatlichen Beitrag für laufenden Betrieb, Überwachung und Support. Laufende Kosten für Drittanbieter-Software (z.B. sevDesk, Make.com, GetMyInvoices) sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Die Automatisierungs-Workflows werden auf einem Make.com-Konto des Auftragnehmers eingerichtet und betrieben und verbleiben dort. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer seiner eigenen Accounts und Zugänge (z. B. Buchhaltungssoftware, E-Mail-Postfächer); der Auftragnehmer nutzt diese nur, soweit es für die Einrichtung und den laufenden Betrieb der Workflows erforderlich ist.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach auf das vereinbarte Nettohonorar des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehlfunktionen von Drittanbieter-Software (z.B. sevDesk, Make.com, DATEV) oder für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
§ 8 Gewährleistung und Abnahme
Nach Abschluss der Einrichtung erfolgt ein gemeinsamer Testlauf. Der Auftraggeber prüft die eingerichteten Workflows und erklärt die Abnahme innerhalb von 5 Werktagen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Setup-Leistungen können vor Beginn der Bearbeitung kostenfrei storniert werden. Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Die laufende monatliche Betreuung (Betrieb, Überwachung und Support) hat keine Mindestlaufzeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung der laufenden Betreuung bleiben die eingerichteten Workflows und Zugänge beim Auftraggeber; eine Überwachung und ein Support durch den Auftragnehmer finden dann nicht mehr statt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 10.06.2026